Durch Corona-Homeoffice Steuern sparen

Das vergangene Jahr hat uns gezeigt, dass wir uns von der Notwendigkeit im Büro des Betriebes zu arbeiten auf kurz oder lang verabschieden können. Während sich Homeoffice in vielen anderen europäischen Ländern schon lange etabliert hat, wurden in Deutschland erst durch die Pandemie viele Arbeitgeber für längere Zeiträume ins Homeoffice geschickt und Nachfragen haben ergeben, dass die Firmen dazu tendieren, dies auch in der Zukunft weiter voran zu treiben und zu unterstützen. Doch was bedeutet das vergangen Jahr für die Arbeitnehmer und ihre Steuererklärungen?

Wir haben für euch die wichtigsten Fakten zusammengefasst und stellen uns der Frage, ob und in welcher Höhe sich Steuern durch das Corona-Homeoffice einsparen lassen.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Angestellte, die von ihren Arbeitgebern aufgrund der Pandemie ins Homeoffice geschickt wurden, haben in der Regel kein eigenes Arbeitszimmer, dessen entstehenden Kosten sie von der Steuer absetzen können. Aus diesem Grund hat der Bundestag beschlossen, dass Arbeitnehmer für das Jahr 2020 einen Pauschale von bis zu 600 Euro von der Steuer absetzen können, wenn sie sich im Homeoffice befinden. Der Tagessatz beträgt fünf Euro. Auch Anschaffungen, die für die Arbeit im Homeoffice nötig sind, sollen die Arbeitnehmer absetzen können.

Unterschied zu einem Arbeitszimmer

Um ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können, müssen eine Reihe an Voraussetzungen erfüllt sein, die das Finanzamt jederzeit auf ihre Vollständigkeit überprüfen kann. Zum einen muss es sich um ein separates Zimmer handeln, welches nur bis zu 9 Prozent anderweitig genutzt werden darf. Ein Schreibtisch in einem Gästezimmer ist hier schon nicht ausreichend. Darüber hinaus muss die Arbeit im Arbeitszimmer an mindestens drei Tagen in der Woche verrichtet werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann kann man 10 Prozent der Kosten für die Miete, die Nebenkosten und die Versicherungen geltend machen.

Dank der neuen Homeoffice-Steuerpauschale können nun also auch diejenigen ihre Kosten, die durch die Arbeit in den eigenen vier Wänden entstanden sind, etwas durch Strom, Heizung und Internetkosten, von der Steuer absetzen, auch wenn sie am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeiten. Auch Kosten für die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie Laptop, Telefon, Schreibtisch etc. können abgesetzt werden.

Was bedeutet das jetzt für den Steuerzahler

Die Steuerpauschale für Arbeitnehmer im Homeoffice zählt in die Werbungskostenpauschale mit rein. In dieser Pauschale sind zudem auch Fahrtkosten enthalten, die dem Arbeitnehmer entstehen, wenn er zur Arbeit fährt. Befindet sich der Arbeitnehmer nun aber hauptsächlich im Homeoffice, dann fallen die Fahrtkosten aus der Werbungskostenpauschale raus, denn er kann entweder nur die Pauschale für das Homeoffice, oder aber die Fahrtkosten geltend machen. Somit profitieren am Ende nur diejenigen, deren tatsächlichen Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1000 Euro (die 600 Euro Homeoffice-Pauschale eingerechnet) überschreiten. Für alle anderen ändert sich zuerst einmal steuerlich nichts, allerdings sparen sie sich ja auch die Spritkosten oder Kosten, die bei der Fahrt zum Arbeitgeber in einem öffentlichen Verkehrsmittel entstehen.

Fazit

Für Arbeitnehmer, deren tatsächlichen Kosten die Werbepauschale von 1000 Euro überschreiten ist die Homeoffice-Pauschale eine gute Möglichkeit Steuern einzusparen, auch wenn sie über kein eigenes Arbeitszimmer verfügen. Für alle, deren Kosten sich innerhalb der Werbepauschale bewegen, bleibt erst einmal alles beim Alten, ganz gleich ob sie daheim arbeiten oder im Betrieb.